Bestattungsarten

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist eine der traditionsreichsten und ältesten Bestattungsformen. Nach der Trauerfeier wird der Verstorbene in einem Sarg der Erde übergeben.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem vorgeschriebenem Holzsarg Ihrer Wahl im Krematorium eingeäschert. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne aufbewahrt. Genau wie bei der Erdbestattung unterliegt die Urne dem deutschen Friedhofszwang. Mögliche Bestattungsarten sind auch die Seebestattung, die Naturbestattung und die Luftbestattung (Schweiz).

Seebestattung

Die Seebestattung ist eine besondere Form der Urnenbeisetzung. Die Bestattung der Seeurne erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee außerhalb der Dreimeilenzone. Es sind auch Bestattungen im Atlantik, im Mittelmeer und anderen Weltmeeren möglich. Der Kapitän übergibt die Seeurne an das Meer. Die Hinterbliebenen erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Auszug aus dem Logbuch. Die Angehörigen können auf Wunsch an der Seebestattung und den jährlichen Gedenkfahrten teilnehmen.

Friedwaldbestattung

Eine beliebte Naturbestattung ist die Friedwaldbestattung. Die Asche des Verstorbenen wird in der Friedwald-Urne unter einem Baum im ausgewiesenen Wald beigesetzt.

RuheForst

Die Naturbestattung im RuheForst, einem ursprünglichen Waldgebiet, orientiert sich an der natürlichen Umgebung. Das Konzept lässt Angehörigen viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und ist bewusst einfach. Der Lebensraum Wald sorgt für sich selbst, die Pflege der Grabstelle übernimmt die Natur.

Almwiesenbestattung

Die Almwiesenbestattung wird auch Bergbestattung genannt. Diese Naturbestattung ist bisher auf Almwiesen in der Schweiz und in Österreich möglich. Es gibt eine Trauerfeier mit den Angehörigen. Auf Wunsch wird die Asche direkt an einem Hang durch den Wind oder durch die Angehörigen verstreut. Die Natur übernimmt die Pflege der Grabstelle. Im Schweizer Kanton Wallis kann über die Asche des Verstorbenen frei verfügt werden.

Felsbestattung

Die Felsbestattung ist in Deutschland gesetzlich verboten, in der Schweiz und in Österreich möglich. Dabei wird die Asche des Verstorbenen im Felsengebiet verstreut oder an einem Felsen beigesetzt.

Flussbestattung

In der Schweiz und in den Niederlanden ist die Flussbestattung möglich. Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne dem Gewässer übergeben.

Luftbestattung

Die Luftbestattung wird auch Flugbestattung genannt. Dabei wird die Asche des Verstorbenen aus einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Heißluftballon in der Luft verstreut. Dies ist allerdings nur in der Schweiz, in Österreich, in den Niederlanden und in Frankreich möglich. In Deutschland ist die Luftbestattung nicht erlaubt.

Diamantenbestattung

Die Diamantbestattung gehört zu den außergewöhnlichen Bestattungsarten und ist in der Schweiz, in den Niederlanden und in Österreich möglich. Dabei wird ein Teil der Asche entnommen und durch ein spezielles Verfahren zu einem Diamanten gefertigt. Die übrige Kremationsasche kann auf einem Friedhof oder auf See beigesetzt werden.

Eisbestattung

Die Eisbestattung wird in kälteren Regionen (Grönland, Norwegen, Finnland und Kanada) durchgeführt. Dabei wird ein Loch ins Eis gegraben und die Urne mit der Asche des Verstorbenen eingelassen, diese versinkt nach einiger Zeit im Meer.

Weltraumbestattung (Erdumlaufbahn/All/Mond)

Die Weltraumbestattung, der die Kremierung vorausgeht, ist eine sehr seltene und teure Bestattungsart. Etwa sieben Gramm der Asche werden in einer Mikrokapsel gemeinsam mit anderen Kapseln an Bord einer Trägerrakete in den Weltraum geschossen. Der übrige Teil der Asche kann separat beisetzt werden.

In Deutschland wird die Weltraumbestattung nur von wenigen Bestattungsunternehmen angeboten. Die Raketenstarts finden meistens in den USA oder Russland statt.  „Celestis“, ein amerikanischer Anbieter, bietet eine Bestattung in der Erdumlaufbahn ab ca. 5.000 Dollar, eine Mondbestattung bzw. eine Beisetzung im Weltall ab ca. 13.000 Dollar an.

Körperspenden

Bei der Körperspende vermacht der Verstorbene seinen Leichnam einem anatomischen Institut, wie Lehr – und Forschungseinrichtungen, eventuell auch einem Institut für Plastination. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine schriftliche Einwilligung gegenüber der entsprechenden Einrichtung abgegeben haben.