Bestattungspflicht

Die Bestattungspflicht gibt es in der Grundidee in Deutschland bereits seit dem Mittelalter. Grund für die Bestattungspflicht war einerseits die Verhinderung von Seuchen und andererseits die christliche Pflicht, den Verstorbenen geweihter Erde zu übergeben. In der heutigen Bundesrepublik gilt darüberhinaus der sogenannte Friedhofszwang. Die genauen Vorgaben der Bestattungspflicht regeln die Bestattungsgesetze der Länder.

Wer ist bestattungspflichtig?

Laut Bestattungsgesetz der Länder sind folgende Personen bestattungspflichtig:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • volljährige Kinder/Enkelkinder
  • die Eltern
  • andere nahe Angehörige (wie Geschwister, Großeltern)
  • die Personenfürsorgeberechtigten
  • die Erben

Bestattungspflicht in den Bestattungsgesetzen der Länder

Nach dem Ableben eines Menschen hat der Bestattungspflichtige dafür zu sorgen, dass der Verstorbene eine ordnungsgemäße Bestattung erhält. Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht diese gesetzliche Pflicht.