Was tun im Todesfall?

Im Todesfall verständigen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Tod im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, übernimmt das Personal die Verständigung des Arztes.

Rufen Sie dann uns an. Wir sind im Todesfall 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

+49 5322 2228

Im persönlichen Gespräch entweder bei uns im Büro oder auch bei Ihnen zu Hause klären wir dann alle weiteren Schritte.

Benötigte Dokumente im Todesfall

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Chipkarte der Krankenkasse (Gesundheitskarte)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Rentenbescheid (Versicherungsnummer)
  • Policen für Sterbegeld- oder Lebensversicherungen
  • gegebenenfalls vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • Schwerbehindertenausweis

Unsere Dienstleistungen im Todesfall

  • Hygienische Versorgung und Einbetten des Verstorbenen,
  • Bereitstellen von Sarg einschließlich Innenausstattung und Urne,
  • Überführung zur Bestattung, zum Friedhof und gegebenenfalls zum Krematorium,
  • Überführungen ins und aus dem Ausland,
  • Aufbahrung des Verstorbenen nach Ihrem Wunsch,
  • Gestaltung und Druck von Todesanzeigen und Danksagungen
  • Gestaltung und Aufgabe von Todesanzeigen in Tageszeitungen,
  • Planung und Organisation der Trauerfeier in enger Absprache mit Ihnen
  • Behördenwege
    • Besorgung fehlender Personenstandsurkunden
    • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt
  • Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung, auf Wunsch übernehmen wir weitere Behördenwege für Sie,
  • Verständigung des zuständigen Pfarrers/Pfarrerin oder Kontaktaufnahme zu einem/einer weltlichen Trauerredner/Trauerrednerin,
  • Vermittlung eines Floristen für den Blumenschmuck,
  • Bestellung eines/r Organisten/Organistin oder anderer Musiker/Musikerinnen
  • Abmeldung
    • von Krankenkassen (gesetzlich und privat)
    • von Renten (gesetzlich und betrieblich)
    • von Gewerkschaften
    • beim Versorgungsamt
    • bei der GEZ und dergleichen
    • von der Infopost (um spätere Werbung an den Verstorbenen zu verhindern)
  • Beantragung
    • von Vorschusszahlungen, Sterbevierteljahr
    • von Leistungen aus Lebens- und Sterbegeldversicherungen, von Gewerkschaften
  • Vermittlung/Terminabsprache mit einem Café/Restaurant
  • Vermittlung eines Steinmetzes